Redaktionelle Illustration einer Familie vor zwei Wegen in einer deutsch-französischen Landschaft.
Die Krankenversicherung sollte für den gesamten Haushalt und über mehrere Jahre betrachtet werden. — Für Emmanuelle Finance generierte Illustration

Für viele Menschen, die nach Deutschland ziehen, ist die Krankenversicherung eine frühe Entscheidung, die später kaum noch überprüft wird. Einkommen, Familie und Lebensplanung verändern sich jedoch. Ab 2027 und 2028 ändern sich auch mehrere Regeln der GKV deutlich.

GKV und PKV folgen unterschiedlichen Regeln

Die GKV richtet sich bei den Beiträgen vor allem nach dem Einkommen. Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. 2026 liegt diese bei 69.750 Euro im Jahr.

In der PKV hängt der Beitrag unter anderem vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und vom gewählten Leistungsumfang ab. Das Einkommen ist nicht die Berechnungsgrundlage.

Auch die Familie verändert den Vergleich. In der GKV können Ehepartner mit keinem oder nur geringem Einkommen und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV hat jede versicherte Person einen eigenen Vertrag.

2027 steigt die Grenze für den PKV-Zugang deutlich

Für Arbeitnehmer ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, entscheidend. 2026 beträgt sie 77.400 Euro.

Neben der normalen Anpassung an die Lohnentwicklung kommt 2027 eine außerordentliche Erhöhung um 3.600 Euro pro Jahr hinzu.

Der am 21. September 2026 veröffentlichte Referentenentwurf nennt 84.150 Euro im Jahr beziehungsweise 7.012,50 Euro im Monat. Die Verordnung ist noch nicht endgültig beschlossen.

Für Arbeitnehmer mit 80.000, 82.000 oder 83.000 Euro regelmäßiger Jahresvergütung kann damit eine Wahlmöglichkeit wegfallen, die 2026 noch besteht.

Bestandsschutz für bestimmte bereits privat Versicherte

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der bisherigen JAEG versicherungsfrei und bereits substitutiv privat krankenversichert sind, sieht die Reform eine besondere Grenze vor.

Der Entwurf nennt hierfür 80.550 Euro im Jahr 2027.

Damit kann bei einem Einkommen von 82.000 Euro ein anderer Grenzwert gelten als für jemanden, der erst 2027 über einen Wechsel nachdenkt. Die genauen Voraussetzungen sind deshalb wichtig.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 69.750 Euro. Für 2027 nennt der Entwurf 76.500 Euro.

Bei hohen Einkommen wird dadurch ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig. Das BMG beziffert die zusätzliche Belastung aus der außerordentlichen Anhebung für betroffene Arbeitnehmer auf bis zu rund 26 Euro monatlich für den Arbeitnehmeranteil.

Zuzahlungen und Zahnersatz verändern sich

Ab 2027 steigen mehrere gesetzliche Zuzahlungen um 50 Prozent. Bei betroffenen Arzneimitteln steigt die Spanne beispielsweise von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.

Die jährlichen Belastungsgrenzen bleiben bestehen: 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens für anerkannte chronisch Kranke und 2 Prozent für andere Versicherte.

Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent. Mit regelmäßigem Bonusheft sind nach fünf Jahren 60 Prozent und nach zehn Jahren 65 Prozent vorgesehen. Die Härtefallregelung bleibt erhalten.

2028 ändert sich die Familienversicherung für manche Paare

Für bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner wird ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben.

Kinder bleiben grundsätzlich beitragsfrei familienversichert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Eltern mit einem Kind unter 12 Jahren sind von diesem Zuschlag ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten in bestimmten Pflege-, Erwerbsminderungs- und Rentensituationen.

Ein einfaches Familienbeispiel

Ein Arbeitnehmer verdient 90.000 Euro brutto im Jahr. Der Partner arbeitet nicht. Die beiden Kinder sind 13 und 14 Jahre alt.

Heute kann die beitragsfreie Familienversicherung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen.

Ab 2028 sind die Kinder weiterhin grundsätzlich beitragsfrei versicherbar. Die Ausnahme für Eltern mit einem Kind unter 12 Jahren greift in diesem Beispiel aber nicht mehr. Dadurch kann der neue Zuschlag für den Partner relevant werden.

Das macht die PKV nicht automatisch günstiger. Dort muss die Familie die individuellen Beiträge der versicherten Personen, Alter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen mit einbeziehen.

Die Entscheidung über mehrere Jahre betrachten

Einkommen, Familienkonstellation, Kinder, Teilzeit, Elternzeit, beruflicher Status, Gesundheit und Ruhestand können die Rechnung verändern. Für Menschen mit Verbindungen zu Frankreich kommt die mögliche Rückkehr oder ein weiterer Länderwechsel hinzu.

Die Reformen 2027 und 2028 verschieben mehrere dieser Parameter gleichzeitig. Wer den Vergleich seit Jahren nicht mehr gemacht hat, hat deshalb einen guten Grund, die eigene Situation neu zu prüfen.